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1 000 Euro Strafe für AfD-Abgeordneten

André Barth hatte versäumt dem Landtag zu melden, dass er keine Zulassung als Anwalt mehr hatte. Er bekam eine saftige Quittung.

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© privat

Von Matthias Weigel

Sebnitz/Dippoldiswalde. Der Dippoldiswalder AfD-Landtagsabgeordnete André Barth muss 1 000 Euro Strafe an den Freistaat zahlen. „Das Präsidium hat das einstimmig beschlossen“, erklärt Landtags-Sprecherin Katja Ciesluk. Barth, der zu der Sitzung am 27. Januar vorgeladen war, hatte dem Landtag nicht fristgemäß mitgeteilt, dass er keine Rechtsanwaltszulassung mehr hat. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete besagen aber klar, dass Änderungen bezüglich der ausgeübten Berufe gemeldet werden müssen, und zwar innerhalb von drei Monaten.

Seit Mai 2015 hatte Barth keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr. Die festgelegte Höhe begründet sich laut Ciesluk damit, dass Barth auch auf zwei entsprechende Schreiben des Landtages nicht reagiert hatte. Aufmerksam geworden war man „nach einem Hinweis eines ehemaligen Sozietätskollegen von Herrn Barth auf eine entsprechende Bekanntmachung im Sächsischen Justizministerialblatt“, erläutert Ciesluk.

Barth, der auch für die AfD im Kreistag sitzt, hatte das Versäumnis eingeräumt und die Sache dann auch sofort im Dezember gegenüber dem Landtagspräsidenten persönlich und schriftlich richtiggestellt. „Ich bedaure den Fehler ausdrücklich, akzeptiere die Strafe und bin froh, das nun aus der Welt geschafft zu haben“, so Barth.

Dass er auf einer Internetseite der AfD zuletzt immer noch als Anwalt tituliert wurde, sei allerdings nicht seine Schuld. „Das ist keine von mir betriebene, sondern eine Seite des Landesverbandes, die seit dem Wahlkampf noch unverändert im Internet steht“, sagt Barth. Er habe bereits mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen, dass das bereinigt wird.